I. Geltungsbereich<\/p>\n<\/strong> <\/strong> <\/strong> <\/strong><\/p>\n<\/div>\nDiese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.<\/div>\n
Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei \u00a7 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.<\/div>\n
Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.<\/div>\n
II. Vertragsabschluss, -partner; Verj\u00e4hrung<\/p>\n<\/strong> <\/strong> <\/strong> <\/strong><\/p>\n<\/div>\nDer Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/div>\n
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter f\u00fcr den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegen\u00fcber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erkl\u00e4rung des Dritten vorliegt.<\/div>\n
Alle Anspr\u00fcche gegen das Hotel verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabh\u00e4ngigen regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist des \u00a7 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren kenntnisunabh\u00e4ngig in f\u00fcnf Jahren. Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen gelten nicht bei Anspr\u00fcchen, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.<\/div>\n
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<\/p>\n<\/strong> <\/strong> <\/strong> <\/strong><\/p>\n<\/div>\nDas Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.<\/div>\n
Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr die Zimmer\u00fcberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.<\/div>\n
Die vereinbarten Preise schlie\u00dfen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. \u00dcberschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung vier Monate und erh\u00f6ht sich der vom Hotel allgemein f\u00fcr derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, h\u00f6chstens jedoch um 5% anheben.<\/div>\n
Die Preise k\u00f6nnen vom Hotel ferner ge\u00e4ndert werden, wenn der Kunde nachtr\u00e4glich \u00c4nderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der G\u00e4ste w\u00fcnscht und das Hotel dem zustimmt.<\/div>\n
Rechnungen des Hotels ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit f\u00e4llig zu stellen und unverz\u00fcgliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in H\u00f6he von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgesch\u00e4ften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<\/div>\n
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Ber\u00fccksichtigung der rechtlichen Bestimmungen f\u00fcr Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.<\/div>\n
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.<\/div>\n
IV. R\u00fccktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) \/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels<\/p>\n<\/strong> <\/strong> <\/strong> <\/strong><\/p>\n<\/div>\nEin R\u00fccktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur R\u00fccksichtnahme auf Rechte, Rechtsg\u00fcter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches R\u00fccktrittsrecht zusteht.<\/div>\n
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum R\u00fccktritt schriftlich gegen\u00fcber dem Hotel aus\u00fcbt, sofern nicht ein Fall des R\u00fccktritts des Kunden gem\u00e4\u00df Nummer 1 Satz 3 vorliegt.<\/div>\n
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.<\/div>\n
Dem Hotel steht es frei, \u00a0die vertraglich vereinbarte Verg\u00fctung zu verlangen und den Abzug f\u00fcr ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises f\u00fcr \u00dcbernachtung mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck, 70% f\u00fcr Halbpensions- und 60% f\u00fcr Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist.<\/div>\n
V. R\u00fccktritt des Hotels<\/p>\n<\/strong> <\/strong> <\/strong> <\/strong><\/p>\n<\/div>\n1. Sofern ein kostenfreies R\u00fccktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/div>\n
2.
<\/strong> Wird eine vereinbarte oder oben gem\u00e4\u00df Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/div>\n3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, beispielsweise falls<\/div>\n
\n
\n- h\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/span><\/li>\n
- Zimmer unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;<\/span><\/li>\n
- das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.<\/span><\/li>\n
- ein Versto\u00df gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n
4. Bei berechtigtem R\u00fccktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.<\/div>\n
VI. Zimmerbereitstellung, \u00dcbergabe und R\u00fcckgabe<\/p>\n<\/strong> <\/strong> <\/strong> <\/strong><\/p>\n<\/div>\nDer Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.<\/div>\n
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fr\u00fchere Bereitstellung.<\/div>\n
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sp\u00e4testens um 12.00 Uhr ger\u00e4umt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der versp\u00e4teten R\u00e4umung des Zimmers f\u00fcr dessen vertrags\u00fcberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Anspr\u00fcche des Kunden werden hierdurch nicht begr\u00fcndet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, da\u00df dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.<\/div>\n
VII. Haftung des Hotels<\/p>\n<\/strong> <\/strong> <\/strong> <\/strong><\/p>\n<\/div>\nDas Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Kunden bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten.<\/div>\n
F\u00fcr eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, h\u00f6chstens \u20ac 3.500, sowie f\u00fcr Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu \u20ac 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten k\u00f6nnen bis zu einem H\u00f6chstwert von \u20ac (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Ho-tel-oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung unverz\u00fcglich dem Hotel Anzeige macht (\u00a7 703 BGB). F\u00fcr eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 S\u00e4tze 2 bis 4 entsprechend.<\/div>\n
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung auf dem Hotelgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Vorstehende Nummer 1 S\u00e4tze 2 bis 4 gelten entsprechend.<\/div>\n
Weckauftr\u00e4ge werden vom Hotel mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt ausgef\u00fchrt. Nachrichten, Post und Warensendungen f\u00fcr die G\u00e4ste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel \u00fcbernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und \u2013 auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 S\u00e4tze 2 bis 4 gelten entsprechend.<\/div>\n